Covid-19-Krise: Liquidität versus Sanierung*

Im Zuge der Covid-19-Krise hat unsere Bundesregierung unglaubliches geleistet und wir können wirklich stolz auf sie und auch auf Österreich sein. Die Maßnahmen für die Wirtschaft sehen Kurzarbeit, Soforthilfen wie Härtefall- und Notfall-Fonds, Kredite und Bürgschaften von aws, ÖHT und WiBuG und eine Reihe von steuerlichen Erleichterungen vor.
Wird durch die Sicherstellung der Liquidität und der Verzicht auf die Option eines Sanierungsverfahrens das langfristige Überleben des Unternehmens vereitelt?
Die Wirtschaft kennt drei Arten von Unternehmen: Unternehmen mit viel Substanz, prinzipiell gesunde Unternehmen und ertragsschwache Unternehmen, die um das Überleben kämpfen. Die beiden ersten Gruppen von Unternehmen werden ohne bzw mit staatlicher Unterstützung überleben.
Unternehmen der dritten Kategorie sollten auch die Möglichkeit eines Sanierungsverfahrens nicht von vornherein ausschließen.
Wie sieht die Strategie des Unternehmens aus?
Zuerst muss man schauen, wo das Unternehmen steht. Danach kann man planen, wie das Unternehmen nach der Krise wieder den Aufschwung schafft. Das muss das Unternehmen auf Basis eines Businessplanes für die nächsten Monate vorbereiten.

Wer in Covid-19-Zeiten ohne Einnahmen Geld aufnimmt, um Schulden zu bezahlen, wird zwar sein Liquiditätsproblem los, landet aber in hoffnungsloser Überschuldung. Die Bundes­regierung und der Bankenverband sprechen zwar von schneller und unbürokratischer Hilfe. Aber wie kann eine Schuldentilgungsdauer errechnet werden.
Eigentümer und Geschäftsführer sind immer in der Gefahr Gläubiger zu schädigen, wenn zB für den Einkauf kein Geld für die Bezahlung vorhanden ist. Daneben besteht noch das Risiko der Strafbarkeit beim Finanzamt und Sozialversicherung.
In Österreich haben wir ein gut funktionierendes System zur gerichtlichen Sanierung von Unternehmen.
Bei Sanierung mit Eigenverwaltung bleibt der bisherige Geschäftsführer operativ weiterhin aktiv in Abstimmung mit dem Masseverwalter. Geht alles wie geplant, wird das Unternehmen 3 bis 4 Monate nach Eröffnung des Sanierungsverfahrens aus der Intensivstation entlassen.
Der Vorteil des gerichtlichen Sanierungsverfahrens ist ein gut eingespielter Prozess zwischen allen Verfahrensbeteiligten – Gericht, Geschäftsführer, Banken, Rechtsanwalt und Steuer­berater.

Finanziell stehen alle Betroffenen im Unternehmen nach der Einleitung eines Sanierungs­verfahrens besser da, jedoch zu Lasten der Gläubiger.
Die MitarbeiterInnen erhalten die offenen Beträge durch den Insolvenz-Entgeltfonds. Durch das Arbeitslosengeld geraten die Familien nicht in Not.
Der Kanzler mahnt zu Recht, die Bevölkerung und jeder einzelne solle die gesundheitlichen Risiken des Virus ernst nehmen.
Wir sehen es als unsere Verantwortung an, Unternehmen auf die wirtschaftlichen Konsequenzen ihrer Entscheidungen hinzuweisen.
Dazu gehört den Unternehmen zu sagen, dass staatliche Hilfe durch Zuschüsse und Darlehen nur für einen Teil der Unternehmen geeignet sind und dass bei realistischer Betrachtung für andere Unternehmen das Sanierungsrecht mit eingespielten Mechanismen als bessere Rettungschance zur Verfügung steht.
Vor dem Stigma der Insolvenz muss man sich heute nicht mehr fürchten. Möglicherweise ist eine Insolvenz in Folge des Covid-19 eine Art Gesichtswahrung für den einen oder anderen Unternehmer.

Bleiben Sie gesund!
Mag. Hans Roth
 

Auf Basis eines Artikels des Insolvenzrechtsexperten Volker Römermann.

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