Zwischenbilanz ziehen!
Haben Sie Ihr Unternehmen im Griff?
Jeden Monat erhält der Unternehmer aus der Buchhaltung eine „Zwischenbilanz“: Die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA).
Grundsätzlich eine gute Sache, weiß man ja genau, wo das Unternehmen wirtschaftlich gerade steht oder besser stand. Denn tatsächlich erhalten viele Unternehmer ihre BWA erst 4 bis 6 Wochen nach Monatsende. Die Ursachen liegen zu einen im Unternehmen selbst - Unterlagen werden nicht schnell genug verarbeitet - oder bei den Steuerberatern.
Aber: Was soll eine BWA 1 bis 1 ½ Monate nach dem Monatswechsel noch nützen.
Wer sein Unternehmen unterjährig nicht nur nach dem Bankkontostand führen möchte, der muss seine Zahlen schneller einfordern.
Definieren Sie einen letzten Stichtag, bis zu dem Buchungsunterlagen eingereicht werden können:
Aus- und Eingangsrechnungen (besser gleich digital)
Lager und halbfertige Arbeiten
Danach wird das Monat aufgebucht und die BWA kann erstellt werden. Wer Mitte des Folgemonats seine Zahlen hat, ist gut aufgestellt.
Es gibt in den Unternehmen eine Reihe von Positionen, die von der Buchhaltung oder vom Steuerberater leicht unterjährig verbucht werden können:
Abschreibungen, Sonderzahlungen, Zinsen und Urlaube…
Meist gibt es aber keine Unterlagen für die Lagerbewertung und Bewertung der halbfertigen Arbeiten am Monatsende.
Was tun? Wir unterstützen Sie gerne, einfache Wege zur Ermittlung des Lagerstandes und der halbfertigen Arbeiten festzulegen.
Fazit: Wer von der Buchhaltung/Steuerberater eine schnelle und umfassende Bearbeitung der Buchhaltung einfordert, der weiß jeden Monat genau, wo sein Unternehmen steht, und kann entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Die Notwendigkeit der monatlichen Zwischenbilanz gilt umso mehr in Zeiten, wo Lohnabschlüsse von 5 %, Erhöhung der Materialkosten von 20 bis 40 %, Ungewissheit bei der Beschaffung von Material und ein ausgetrockneter Arbeitsmarkt ihre täglichen Begleiter sind.
Mag. Andreas Roth