Neujahrstipp 2023
Überprüfung des Gesellschaftsvertrages Holen Sie sich das Pickerl!
Die Bedeutung eines guten, auf den jeweiligen Zweck und die Gesellschaftsstruktur genau abgestimmten Gesellschaftsvertrages wird in der Praxis oft unterschätzt. Wer seinen Gesellschaftsvertrag schon 10 Jahre nicht mehr angeschaut hat, bei dem ist Anpassungsbedarf gegeben.
Der Gesellschaftsvertrag soll Streit vorbeugen. Instrumente dazu können Aufgriffsrechte, Vorkaufsrechte und Zustimmungserfordernisse sein. Bedenken sollte man auch unvorhersehbare Ereignisse wie Sterbefälle, Unfälle oder Erkrankungen.
Syndikatsverträge und Sonderbestimmungen im Hinblick auf Stimmrechte und Geschäftsführung sollten individuell vereinbart werden.
Fast jeder Gesellschaftsvertrag enthält eine Abfindungsklausel für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters. In der Praxis lässt sich feststellen, dass häufig sogenannte Buchwertklauseln für die zu ermittelnde Abfindung vereinbart sind. Die Buchwertklauseln begrenzen die Höhe der Abfindung auf dem Buchwert/Eigenkapital des Gesellschaftsanteils. Buchwertklauseln in älteren Gesellschaftsverträgen können aufgrund der Rechtsprechung nicht mehr wirksam sein mit der Folge, dass nach der gesetzlichen Regelung, d.h. nach dem Verkehrswert, im Ausscheidensfalle abzufinden ist.
Als Steuerberater ist uns die Rechtsberatung im Zusammenhang mit einem Gesellschaftsvertrag untersagt. Wir wissen jedoch aus eigener Erfahrung, dass es eine Reihe von Gesellschaftsverträgen gibt, die seit Jahrzehnten nicht mehr aktualisiert wurden. Es ist unsere Aufgabe Sie auf die Wichtigkeit und Dringlichkeit dieses Themas hinzuweisen. Bei der Rechtsberatung arbeiten wir erfolgreich mit der Kanzlei Dax Wutzlhofer und Partner Rechtsanwälte GmbH zusammen, die unsere Nachbarn an unserem weiteren Standort in Eisenstadt, Ruster Straße 75/2, sind.
Gerne geben wir eine Empfehlung für Sie ab, dass sie die Überprüfung, Adaptierung und Neufassung des Gesellschaftsvertrages durchführt. Natürlich unterstützen wir Sie auch mit einem Notar oder Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
Die regelmäßige “Gesundenuntersuchung“ der Gesellschaft ist angeraten.
Holen Sie sich das“ Pickerl“ für Ihren Gesellschaftsvertrag!