Wird das Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeiter nochmals verschoben?

Ein entsprechender Antrag liegt dem Nationalrat zur Beschlussfassung vor.

Aktuell (Stand 15.6.2021) wird erwogen, das für 1.7.2021 vorgesehene Inkrafttreten der neu geregelten Kündigungsfristen und –termine für Arbeiter nochmals zu verschieben. Ein entsprechender Antrag liegt dem Nationalrat zur Beschlussfassung vor. Die weitgehende Angleichung an die Kündigungsfristen und –termine für Angestellte soll demnach erst mit 1.10.2021 in Kraft treten und erstmals auf Kündigungen anwendbar sein, die nach dem 30.9.2021 ausgesprochen werden.

Wir berichten selbstverständlich ausführlich, sobald die Verschiebung beschlossen wurde.

Stand: 15. Juni 2021

Bild: OceanProd - stock.adobe.com

Roth - Die Steuerberater mit Standorten in Oberwart und Eisenstadt. Bei Fragen zu unserem Newsbereich und unseren Leistungen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

weitere News

Neues Einwegpfandsystem startet mit 1. Jänner 2025

Neuregelung Fahrtkostenersatz mittels Massenbeförderungsmittel

Führt die vorzeitige Beendigung einer Vermietung zur Liebhaberei?

Welcher Auslandslohnzettel ist der richtige?

Arbeitsplatz beim Kunden: Keine steuerfreien Reiseaufwandsentschädigungen

Stolperfalle Auslandskonten: Kapitalertragsteuerpflicht beachten

LASSEN SIE SICH NICHTS ENTGEHEN!

Unsere Expert:innen informieren Sie über alle wichtigen Neuigkeiten.

Karriere