Wieviel ist Ihr Unternehmen wert?

Bei bestimmten Anlässen ist es notwendig oder sinnvoll, den Wert des Unternehmens zu ermitteln.

Bei Unternehmensverkäufen und Übernahmen stellt sich automatisch die Frage nach dem Wert Ihres Unternehmens. Für Kauf- bzw. Verkaufsverhandlungen, bei denen der Preis grundsätzlich durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird, bildet ein ermittelter Unternehmenswert eine wichtige Ausgangsbasis für die Gespräche. In vielen anderen Fällen, wie etwa bei der Abschichtung von Miteigentümern, Austritt von Kapitalgesellschaftern oder im Erbfall, kommt der durch eine sachgerechte Unternehmensbewertung ermittelte Wert direkt zur Anwendung.

Nur wie berechnet sich dieser Wert? Basis für die Bewertung sind meist die Cashflows, die mit dem Unternehmen in Zukunft erwirtschaftet werden können. Dafür erforderlich ist also jedenfalls eine aktuelle Planungsrechnung für die kommenden Jahre. Zur Ermittlung eines Unternehmenswertes, der dem Marktwert am nächsten kommt, geht die Planungsrechnung von einer Fortführung des Unternehmens aus und muss die vorhandenen Marktchancen und Marktrisiken berücksichtigen.

Aus den geplanten jährlichen Cashflows wird mit Hilfe einer Rentenrechnung durch Abzinsung der Barwert errechnet. Berücksichtigt werden dabei auch z. B. mögliche Erlöse aus der Veräußerung von nicht betriebsnotwendigem Vermögen.

Der Wert Ihres Unternehmens wird von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst. Aus einer Reihe zulässiger Bewertungsmethoden muss die für den Einzelfall beste Vorgangsweise gewählt werden.

Stand: 27. Januar 2023

Bild: Andrii Yalanskyi - stock.adobe.com

Roth - Die Steuerberater mit Standorten in Oberwart und Eisenstadt. Bei Fragen zu unserem Newsbereich und unseren Leistungen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

weitere News

Steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe

ePrämie für eingespartes CO2 nutzen

Können virtuelle Geschäftsanteile in steuerbegünstigte…

Sachbezug auch bei Mehrfachnutzung eines Parkplatzes?

VwGH bestätigt flächenmäßige Begrenzung der Hauptwohnsitzbefreiung

Was ändert sich bei Freibetragsbescheiden?

LASSEN SIE SICH NICHTS ENTGEHEN!

Unsere Expert:innen informieren Sie über alle wichtigen Neuigkeiten.

Karriere