Wie wurden die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag erhöht?

Jährliche Valorisierung der Familienbeihilfe.

Wie wurden die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag erhöht?

Die Familienbeihilfe wurde inflationsbedingt mittels der Familienleistungs-Valorisierungsverordnung angepasst. Für 2024 gelten monatlich folgende Werte:

Alter Beihilfe pro Monat
ab Geburt € 132,30
ab 3 Jahren € 141,50
ab 10 Jahren € 164,20
ab 19 Jahren € 191,60

Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe wird bei mehreren Kindern durch die Geschwisterstaffel erhöht. Diese Erhöhung beträgt ab 2024 monatlich für jedes Kind, wenn die Familienbeihilfe:

  • für zwei Kinder gewährt wird: € 8,20
  • für drei Kinder gewährt wird: € 20,20
  • für vier Kinder gewährt wird: € 30,70
  • für fünf Kinder gewährt wird: € 37,20
  • für sechs Kinder gewährt wird: € 41,50
  • für sieben und mehr Kinder gewährt wird: € 60,30

Für ein erheblich behindertes Kind gibt es einen Zuschlag von € 180,90.

Der Kinderabsetzbetrag, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, beträgt ab 2024 € 67,80 pro Monat und Kind.

Stand: 19. Dezember 2023

Bild: andranik123 - stock.adobe.com

Roth - Die Steuerberater mit Standorten in Oberwart und Eisenstadt. Bei Fragen zu unserem Newsbereich und unseren Leistungen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

weitere News

Wie wurden die Mindestangaben des Dienstzettels erweitert?

Was ändert sich steuerlich bei Gebäudeabschreibung und -sanierung?

Erhöhung der Freigrenze für Arbeitgeberzuschüsse zur Kinderbetreuung

Grundbuchseintragungsgebühr: Befreiung bei dringendem Wohnbedürfnis möglich

Wallbox beim Dienstnehmer für das E-Firmenauto: Ist ein Sachbezug zu versteuern?

Warum benötigt Ihr Unternehmen eine Kostenrechnung?

LASSEN SIE SICH NICHTS ENTGEHEN!

Unsere Expert:innen informieren Sie über alle wichtigen Neuigkeiten.

Karriere