Wie wurden der Zinssatz bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen angepasst?
Auch die Finanz erhöht die Zinsen
Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig. Der Basiszinssatz verändert sich entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz.
Veränderungen von insgesamt weniger als 0,5 Prozentpunkten seit der jeweils letzten Änderung des Basiszins-satzes bleiben dabei außer Betracht. Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 wurde nun auch eine eigene Verzinsungsregelung für bestimmte Sachverhalte im Bereich der Umsatzsteuer geschaffen.
Nach einer Erhöhung am 27.7.2022 gelten nach einer weiteren Erhöhung mit Wirksamkeit ab 14.9.2022 nun neu folgende Zinssätze:
Basiszinssatz | 0,63 % |
Stundungszinsen | 2,63 % |
Aussetzungszinsen | 2,63 % |
Anspruchszinsen | 2,63 % |
Beschwerdezinsen | 2,63 % |
Umsatzsteuerzinsen | 2,63 % |
Stand: 27. September 2022