Wie wurden der Zinssatz bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen angepasst?

Auch die Finanz erhöht die Zinsen

Wie wurden der Zinssatz bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen angepasst?

Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig. Der Basiszinssatz verändert sich entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz.

Veränderungen von insgesamt weniger als 0,5 Prozentpunkten seit der jeweils letzten Änderung des Basiszins-satzes bleiben dabei außer Betracht. Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 wurde nun auch eine eigene Verzinsungsregelung für bestimmte Sachverhalte im Bereich der Umsatzsteuer geschaffen.

Nach einer Erhöhung am 27.7.2022 gelten nach einer weiteren Erhöhung mit Wirksamkeit ab 14.9.2022 nun neu folgende Zinssätze:

Basiszinssatz 0,63 %
Stundungszinsen 2,63 %
Aussetzungszinsen 2,63 %
Anspruchszinsen 2,63 %
Beschwerdezinsen 2,63 %
Umsatzsteuerzinsen 2,63 %

Stand: 27. September 2022

Bild: Jo Panuwat D - stock.adobe.com

Roth - Die Steuerberater mit Standorten in Oberwart und Eisenstadt. Bei Fragen zu unserem Newsbereich und unseren Leistungen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

weitere News

Mehr Transparenz für die Finanz bei Inseraten auf Onlineplattformen

Wie ist die Rechtsmeinung des Finanzministeriums zur Steuerbefreiung von…

Kann ein Investitionsfreibetrag auch für klimafreundliche Heizungssysteme…

Welche Änderungen sind durch das Abgabenänderungsgesetz 2023 in der…

Was bringt die steuerliche Forschungsprämie?

Wie können Konflikte in Teams gelöst werden?

LASSEN SIE SICH NICHTS ENTGEHEN!

Unsere Experten informieren Sie über alle wichtigen Neuigkeiten.

Karriere