Welche Corona-Unterstützungsleistungen werden verlängert?

Die wesentlichen Anpassungen haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.

Zur finanziellen Unterstützung der auch weiterhin besonders von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie betroffenen Branchen wurden ausgewählte Corona-Unterstützungsleistungen zuletzt noch einmal verlängert und in einigen Punkten adaptiert. Die wesentlichen Anpassungen haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.

Ausfallsbonus

  • Der Ausfallsbonus wird um drei Monate (bis September 2021) verlängert.
  • Der Umsatzausfall muss künftig 50 % (statt bisher 40 %) betragen.
  • Die Höhe des Ausfallsbonus soll künftig nach branchenabhängig gestaffelt sein. Die Ersatzraten betragen 10 %, 20 %, 30 % und 40 % des Rohertrages.
  • Der Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss, der bislang im Rahmen des Ausfallsbonus beantragt werden konnte, entfällt. Künftig kann somit nur noch der eigentliche Bonus beantragt werden.
  • Der monatliche Förderhöchstbetrag wird auf € 80.000,00 (bislang € 30.000,00) angehoben.
  • Neu ist dabei, dass die im Rahmen des Ausfallsbonus bezahlte Unterstützungsleistungen gemeinsam mit einer allenfalls bezogenen Kurzarbeitsbeihilfe in Summe den Umsatz des Vergleichszeitraumes nicht übersteigen darf.
  • Die im Rahmen des Fixkostenzuschusses 800.000 vorgesehenen Regelungen zu Dividenden, Boni und Kündigungen werden auch für den Ausfallsbonus übernommen.

Weiterführende Informationen unter https://www.fixkostenzuschuss.at/ausfallsbonus/.

Verlustersatz

  • Der Verlustersatz wird um sechs Monate (bis Dezember 2021) verlängert.
  • Der Umsatzausfall muss 50 % (bislang 30 %) betragen.
  • Eine Deckelung des Verlustersatzes bei € 10 Mio. wird eingeführt.

Weiterführende Informationen unter https://www.fixkostenzuschuss.at/verlustersatz/.

Überbrückungsgarantien

  • Der Haftungsrahmen für Überbrückungsfinanzierungen wird bis 31.12.2021 verlängert.
  • Künftig sollen Stundungen bis zum 31.12.2021 möglich sein.

Weiterführende Informationen unter https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/.

Härtefallfonds

  • Der Härtefallfonds wird um drei Monate (bis September 2021) verlängert.
  • Die Voraussetzung eines behördlichen Betretungsverbots entfällt. Ein Antrag kann künftig nur noch dann gestellt werden, wenn der Umsatzausfall 50 % beträgt oder die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können.
  • Der Fördermindestbetrag beträgt künftig € 600,00 (bislang € 1.100,00 inklusive Comeback-Bonus und Zusatzbonus), der Förderhöchstbetrag beträgt € 2.000,00.
  • Die Betrachtungszeiträume beginnen künftig mit dem Monatsersten (statt wie bisher mit dem 16. des Monats).

Weiterführende Informationen unter https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html.

Überbrückungsfinanzierung für Künstlerinnen und Künstler

  • Die Überbrückungsfinanzierung für Künstlerinnen und Künstler wird um drei Monate (bis September 2021) verlängert.
  • Künftig soll keine Gegenverrechnung mit dem Härtefallfonds mehr stattfinden.

Weiterführende Informationen unter https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.859358.

NPO-Unterstützungsfonds

  • Der NPO-Unterstützungsfonds wird um sechs Monate (bis Dezember 2021) verlängert.

Weiterführende Informationen unter https://npo-fonds.at/.

Stand: 23. Juni 2021

Bild: Bacho Foto - Fotolia.com

Roth - Die Steuerberater mit Standorten in Oberwart und Eisenstadt. Bei Fragen zu unserem Newsbereich und unseren Leistungen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

weitere News

Steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe

ePrämie für eingespartes CO2 nutzen

Können virtuelle Geschäftsanteile in steuerbegünstigte…

Sachbezug auch bei Mehrfachnutzung eines Parkplatzes?

VwGH bestätigt flächenmäßige Begrenzung der Hauptwohnsitzbefreiung

Was ändert sich bei Freibetragsbescheiden?

LASSEN SIE SICH NICHTS ENTGEHEN!

Unsere Expert:innen informieren Sie über alle wichtigen Neuigkeiten.

Karriere