Voraussichtliche ASVG-Werte für 2024
Jährliches Update von wichtigen Werten im ASVG.
![Voraussichtliche ASVG-Werte für 2024](http://roth.tax.news.atikon.at/content/e3/e122551/e136251/e136291/pic_big/img/ger/ASVG-Werte_Seite%203_AdobeStock_51176012_V1_gr.jpg?checksum=9c183122a26d740b9db31309a5a65509666ef7d2)
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2024: 1,035.
Geringfügigkeitsgrenze monatlich | € 518,44 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 777,66 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
täglich | € 202,00 |
monatlich | € 6.060,00 |
jährlich für Sonderzahlungen | € 12.120,00 |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung | € 7.070,00 |
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Stand: 27. September 2023
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