Tipps zur Umstellung eines Firmenwagens auf Elektro-Mobilität

Worauf ist bei der Anschaffung eines Elektro-Autos für Mitarbeiter zu achten?

Die Nutzung von Elektroautos als Firmenwagen im Unternehmen bietet – wie berichtet – sowohl für das Unternehmen wie auch für Mitarbeitende steuerlich einige Vorteile. Allerdings ist auch organisatorisch einiges zu beachten. Hier einige Tipps dazu:

Welches Fahrzeug soll angeschafft werden?

Wollen Sie für Mitarbeitende einen Firmen-PKW mit Elektromotor anschaffen, stellt sich die Frage, welches Fahrzeug angeschafft werden soll. Hier ist wie bisher auf notwendige Größe und Ausstattung und insbesondere auf das mögliche Budget zu achten. Beim Elektrofahrzeug ist jedenfalls auch die benötigte Reichweite und die unterschiedlichen Ladezeiten der Modelle zu erheben und in die Entscheidung mit einzubeziehen. Zieht man aufgrund von größerer Reichweite einen Hybridantrieb in Betracht, so ist zu berücksichtigen, dass viele steuerliche Vorteile für diese Fahrzeuge nicht gelten. Beachten Sie auch, dass für die Lieferung von manchen Elektrofahrzeugen mit langen Lieferzeiten zu rechnen ist.

Wo kann das Elektroauto aufgeladen werden?

Auch die erforderliche Ladeinfrastruktur sollte vor Anschaffung des Elektroautos geklärt werden. Für das Aufladen bieten sich mehrere Möglichkeiten:

  • Aufladen am Standort des Unternehmens
  • Aufladen beim Mitarbeiter zu Hause
  • Aufladen an öffentlichen Ladesäulen

Auch hier sind, wie berichtet, unterschiedliche steuerliche Situationen zu berücksichtigen.

Stand: 26. Juli 2023

Bild: Halfpoint - stock.adobe.com

Roth - Die Steuerberater mit Standorten in Oberwart und Eisenstadt. Bei Fragen zu unserem Newsbereich und unseren Leistungen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

weitere News

Steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe

ePrämie für eingespartes CO2 nutzen

Können virtuelle Geschäftsanteile in steuerbegünstigte…

Sachbezug auch bei Mehrfachnutzung eines Parkplatzes?

VwGH bestätigt flächenmäßige Begrenzung der Hauptwohnsitzbefreiung

Was ändert sich bei Freibetragsbescheiden?

LASSEN SIE SICH NICHTS ENTGEHEN!

Unsere Expert:innen informieren Sie über alle wichtigen Neuigkeiten.

Karriere