TERMINERINNERUNG: Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen bis 30.11.2023 beantragen!

Ansuchen auf Förderungen für die Energiekostenpauschale sind nur mehr bis zum 30. November 2023, 18:00 Uhr einzubringen.

TERMINERINNERUNG: Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen bis 30.11.2023 beantragen!

Wie bereits berichtet, beträgt die Energiekostenpauschale für Kleinst- und Kleinunternehmen (Jahresumsatz 2022: € 10.000,00 - € 400.000,00) als Pauschalförderung zwischen € 110,00 und € 2.475,00 und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet.

TERMINERINNERUNG: Ansuchen auf Förderungen für die Energiekostenpauschale sind nur mehr bis zum 30. November 2023, 18:00 Uhr unter Verwendung des „Unternehmensserviceportals“ (USP) einzubringen.

Diese Informationen sind auf dem Stand vom 14.11.2023. Alle Voraussetzungen sowie alle detaillierten und aktuellen Infos zur Energiekostenpauschale für Unternehmen finden Sie auf www.energiekostenpauschale.at.

Stand: 15. November 2023

Bild: igorkol_ter - stock.adobe.com

Roth - Die Steuerberater mit Standorten in Oberwart und Eisenstadt. Bei Fragen zu unserem Newsbereich und unseren Leistungen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

weitere News

Konjunkturpaket bringt Änderung der Liebhabereiverordnung für Vermietungen

Wie ist der Handwerkerbonus geregelt?

Wie ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz bei Reparaturdienstleistungen geregelt?

Betriebsübergaben: Erleichterungen durch das Grace-Period-Gesetz

Neue Selbständige: Energiekostenzuschuss 2023

Tipps zum Innovationsmanagement in KMU

LASSEN SIE SICH NICHTS ENTGEHEN!

Unsere Expert:innen informieren Sie über alle wichtigen Neuigkeiten.

Karriere