Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltvorschuss 2022

Falls ein niedrigerer Zinssatz bei der Berechnung der Zinsen zur Anwendung kommt, ist die Differenz zum Referenzzinssatz zu versteuern.

Für die Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses oder Arbeitgeberdarlehens ist laut aktuellem Erlass des BMF auch in 2022 ein Sachbezug in Höhe von 0,5 % p. a. des aushaftenden Kapitals anzusetzen. Falls ein niedrigerer Zinssatz bei der Berechnung der Zinsen zur Anwendung kommt, ist die Differenz zum Referenzzinssatz zu versteuern. Allerdings besteht ein Freibetrag in Höhe von € 7.300,00, sodass nur vom übersteigenden Betrag ein Sachbezug zu ermitteln ist.

Stand: 27. November 2021

Bild: Marco2811 - Adobe Stock.com

Roth - Die Steuerberater mit Standorten in Oberwart und Eisenstadt. Bei Fragen zu unserem Newsbereich und unseren Leistungen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

weitere News

Neues Einwegpfandsystem startet mit 1. Jänner 2025

Neuregelung Fahrtkostenersatz mittels Massenbeförderungsmittel

Führt die vorzeitige Beendigung einer Vermietung zur Liebhaberei?

Welcher Auslandslohnzettel ist der richtige?

Arbeitsplatz beim Kunden: Keine steuerfreien Reiseaufwandsentschädigungen

Stolperfalle Auslandskonten: Kapitalertragsteuerpflicht beachten

LASSEN SIE SICH NICHTS ENTGEHEN!

Unsere Expert:innen informieren Sie über alle wichtigen Neuigkeiten.

Karriere