Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2021

Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.

Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird und

  • das Kind sich in einem Mitgliedstaat der EU, in einem EWR-Staat oder in der Schweiz aufhält,
  • das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört und
  • für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.

Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.

Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt. Für steuerliche Belange gelten für 2021 folgende Sätze:

Altersgruppe  
0 – 3 Jahre € 213,00
3 – 6 Jahre € 274,00
6 – 10 Jahre € 352,00
10 – 15 Jahre € 402,00
15 – 19 Jahre € 474,00
19 – 28 Jahre € 594,00

Stand: 28. September 2020

Bild: luckybusiness - stock.adobe.com

Roth - Die Steuerberater mit Standorten in Oberwart und Eisenstadt. Bei Fragen zu unserem Newsbereich und unseren Leistungen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

weitere News

Mehr Transparenz für die Finanz bei Inseraten auf Onlineplattformen

Wie ist die Rechtsmeinung des Finanzministeriums zur Steuerbefreiung von…

Kann ein Investitionsfreibetrag auch für klimafreundliche Heizungssysteme…

Welche Änderungen sind durch das Abgabenänderungsgesetz 2023 in der…

Was bringt die steuerliche Forschungsprämie?

Wie können Konflikte in Teams gelöst werden?

LASSEN SIE SICH NICHTS ENTGEHEN!

Unsere Experten informieren Sie über alle wichtigen Neuigkeiten.

Karriere