Mehrwertsteuerbefreiung für FFP2 Schutzmasken

Der Nationalrat hat beschlossen, dass die Umsatzsteuer für die Lieferungen und die innergemeinschaftlichen Erwerbe von Schutzmasken, die nach dem 22. Jänner 2021 und vor dem 1. Juli 2021 ausgeführt werden bzw. sich ereignen, auf 0% ermäßigt wird.

Der Nationalrat hat beschlossen, dass die Umsatzsteuer für die Lieferungen und die innergemeinschaftlichen Erwerbe von Schutzmasken, die nach dem 22. Jänner 2021 und vor dem 1. Juli 2021 ausgeführt werden bzw. sich ereignen, auf 0% ermäßigt wird.

Hinweis

Dieser Artikel ist auf dem Stand vom 21.1.2021. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Stand: 22. Januar 2021

Bild: azyCloud - stock.adobe.com

Roth - Die Steuerberater mit Standorten in Oberwart und Eisenstadt. Bei Fragen zu unserem Newsbereich und unseren Leistungen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

weitere News

Was soll das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 bringen?

Neufassung der Grenzgängerregelung mit Deutschland

Geplante Änderungen für Photovoltaikanlagen, Dienstgeberabgabe und…

Voraussichtliche GSVG-Sozialversicherungswerte für 2024

Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bei „Zwangstrinkgeldern“

Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2024

LASSEN SIE SICH NICHTS ENTGEHEN!

Unsere Expert:innen informieren Sie über alle wichtigen Neuigkeiten.

Karriere