Homeoffice: Wer kommt dafür in Frage?

Viele Unternehmen und deren Mitarbeiter konnten (oder mussten) in den letzten Monaten Erfahrungen zum Thema Arbeit im Homeoffice sammeln.

Viele Unternehmen und deren Mitarbeiter konnten (oder mussten) in den letzten Monaten Erfahrungen zum Thema Arbeit im Homeoffice sammeln. Bei der Rückkehr zu einem normalen Bürobetrieb stellt sich nun oft die Frage, ob die Arbeit aus dem Homeoffice nicht generell für manche Mitarbeiter ein dauerhaftes Modell ist. Neben der Klärung einiger rechtlicher und organisatorischer Fragen sollten zu Beginn einer dauerhaften Umstellung auf Homeoffice Führungskraft und Mitarbeiter aber vorab klären, ob Homeoffice für die individuelle private und berufliche Situation des Mitarbeiters geeignet ist. Hier einige Fragestellungen dazu:

  • Wie waren die Erfahrungen bisher im Homeoffice? Was hat gut funktioniert? Wo hat es nicht geklappt?
  • Sind die Erwartungen an die Leistung im Homeoffice klar ausgesprochen und von beiden Seiten gut verstanden? Gibt es klare, schriftlich vereinbarte Ziele?
  • Ist im Homeoffice des Mitarbeiters ein ruhiger Platz zum Arbeiten gegeben? Welche Rahmenbedingungen (Erreichbarkeit usw.) müssen vereinbart werden?
  • Arbeitet der Mitarbeiter tatsächlich gerne alleine? Durch das Homeoffice leiden die sozialen, beruflichen Kontakte eines Menschen. Häufige Telefonate und Videokonferenzen können dies nur bedingt ersetzen.
  • Wie gestaltet sich konkret die Führung des Mitarbeiters? Wie hoch ist seine Eigenmotivation?

Stand: 29. Juli 2020

Bild: DDRockstar - stock.adobe.com

Roth - Die Steuerberater mit Standorten in Oberwart und Eisenstadt. Bei Fragen zu unserem Newsbereich und unseren Leistungen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

weitere News

Steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe

ePrämie für eingespartes CO2 nutzen

Können virtuelle Geschäftsanteile in steuerbegünstigte…

Sachbezug auch bei Mehrfachnutzung eines Parkplatzes?

VwGH bestätigt flächenmäßige Begrenzung der Hauptwohnsitzbefreiung

Was ändert sich bei Freibetragsbescheiden?

LASSEN SIE SICH NICHTS ENTGEHEN!

Unsere Expert:innen informieren Sie über alle wichtigen Neuigkeiten.

Karriere