Haben Sie bereits eine Investitionsprämie beantragt?

Wenn Sie die Investitionsprämie für förderbare Investitionen beantragen möchten, aber bislang noch keinen Antrag gestellt haben, dann besteht jetzt Handlungsbedarf.

Wenn Sie die Investitionsprämie für förderbare Investitionen beantragen möchten, aber bislang noch keinen Antrag gestellt haben, dann besteht jetzt Handlungsbedarf. Denn obwohl die Frist zur Setzung der ersten Maßnahme einer Investition zuletzt bis zum 31.5.2021 verlängert wurde, muss die Investitionsprämie unverändert bis spätestens 28.2.2021 beantragt werden!

Weitere Informationen zur Investitionsprämie finden Sie in unseren Steuernews und unter https://www.aws.at.

Stand: 19. Februar 2021

Bild: Bacho Foto - Fotolia.com

Roth - Die Steuerberater mit Standorten in Oberwart und Eisenstadt. Bei Fragen zu unserem Newsbereich und unseren Leistungen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

weitere News

Konjunkturpaket bringt Änderung der Liebhabereiverordnung für Vermietungen

Wie ist der Handwerkerbonus geregelt?

Wie ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz bei Reparaturdienstleistungen geregelt?

Betriebsübergaben: Erleichterungen durch das Grace-Period-Gesetz

Neue Selbständige: Energiekostenzuschuss 2023

Tipps zum Innovationsmanagement in KMU

LASSEN SIE SICH NICHTS ENTGEHEN!

Unsere Expert:innen informieren Sie über alle wichtigen Neuigkeiten.

Karriere