Navigation überspringen

Familienbeihilfe: Wie wurde die Zuverdienstgrenze für Studierende erhöht?

Der Gesetzgeber hat eine Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes beschlossen, welche rückwirkend in Kraft tritt und die Zuverdienstgrenze für Studierende von € 10.000,00 auf € 15.000,00 anhebt.

Der Gesetzgeber hat eine Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes beschlossen, welche rückwirkend in Kraft tritt und die Zuverdienstgrenze für Studierende von € 10.000,00 auf € 15.000,00 anhebt.

Studierende dürfen also nun ab dem Kalenderjahr, in dem sie das 20. Lebensjahr vollenden, ab dem 1. Jänner 2020 pro Jahr € 15.000,00 verdienen, ohne eine etwaig zustehende Familienbeihilfe zu verlieren.

Für diese Grenze ist das zu versteuernde Einkommen relevant:
Bruttogehalt (ohne Sonderzahlungen) minus Sozialversicherungsbeiträge.

Lehrlingsentschädigungen, Waisenpensionen und jenes Einkommen, das vor oder nach Zeiträumen erzielt wird, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, bleiben außer Betracht.

Für die Zuverdienstgrenze der Familienbeihilfe ist eine „Jahresdurchrechnung“ relevant. Das heißt, es gibt keine monatliche Betrachtungsweise.

Übersteigt das Einkommen im Kalenderjahr die Zuverdienstgrenze, ist jener Teil der Familienbeihilfe, der den Grenzbetrag von € 15.000,00 überschritten hat, zurückzuzahlen.

Stand: 27. Oktober 2020

Bild: JenkoAtaman - stock.adobe.com

Roth - Die Steuerberater mit Standorten in Oberwart und Eisenstadt. Bei Fragen zu unserem Newsbereich und unseren Leistungen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

weitere News

Wichtige Neuerungen zum Jahresbeginn

BMF-Information zur gespaltenen Gewinnverwendung im engeren Sinn

Kündigungsfristen: Ende des Saisonprivilegs mit 1. Jänner 2026

Mehrfachsachbezug bei der Nutzung mehrerer Firmenautos?

Haftet ein GmbH-Geschäftsführer auch nach seinem Ausscheiden für Abgabenschulden…

Geplante Verschärfungen bei der Auftraggeberhaftung ab 1.1.2026

LASSEN SIE SICH NICHTS ENTGEHEN!

Unsere Expert:innen informieren Sie über alle wichtigen Neuigkeiten.

Zurück nach oben
Karriere

WIR SIND STOLZ AUF

Familien-Freundlichtes Unternehmen 2023
Steuerberater Des Jahres 2016
Top 3 Kanzlein im Burgenland