Coronavirus: Was ist neu am Fixkostenzuschuss 800.000?

Der Fixkostenzuschuss 800.000 soll heimischen Unternehmen finanzielle Unterstützungen bereitstellen, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden und die Deckung der anfallenden Fixkosten zu ermöglichen.

Der Fixkostenzuschuss 800.000 soll heimischen Unternehmen finanzielle Unterstützungen bereitstellen, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden und die Deckung der anfallenden Fixkosten zu ermöglichen. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat dazu eine umfangreiche Förderrichtlinie erlassen, die zuletzt mit Verordnung vom 16.2.2021 abgeändert wurde. Wir haben die wesentlichen Neuerungen für Sie zusammengefasst.

Detaillierte Informationen über den Verlustersatz finden Sie in unserem Steuernews-Beitrag „Coronavirus: Was bringt der neue Fixkostenzuschuss 800.000?“.

Anhebung des Förderhöchstbetrages

Der Förderhöchstbetrag des Fixkostenzuschusses 800.000 wird auf € 1.800.000,00 (bisher € 800.000,00) angehoben.

Der erhöhte Förderhöchstbetrag gilt rückwirkend und damit auch für Anträge, mit denen vor dem Inkrafttreten der Anhebung am 16.2021 ein Fixkostenzuschuss 800.000 von mehr als € 800.000 (alter Förderhöchstbetrag) beantragt wurde. In diesen Fällen wird die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) die gestellten Anträge entsprechend anpassen.

Änderungen für neu gegründete Unternehmen

Nach dem geänderten Wortlaut der Förderrichtlinie sollen nunmehr auch neu gegründete Unternehmen, die vor dem 1.11.2020 (bisher 16.9.2020) keine Umsätze erwirtschaftet haben, grundsätzlich nicht antragsberechtigt sein. Davon abweichend enthält die Förderrichtlinie aber zugleich eine Ausnahme für neu gegründete Unternehmen, die im Zeitraum von 16.6.2020 bis 1.11.2020 erstmalig Umsätze erwirtschaftet haben. Diese Unternehmen sind nur hinsichtlich der ersten beiden Betrachtungszeiträume nicht antragsberechtigt.

Hinweis

Diese Informationen sind auf dem Stand vom 3.3.2021 und können sich kurzfristig ändern. Zudem sind die zu berücksichtigenden Regelungen, Voraussetzungen und Einschränkungen besonders umfangreich, weshalb in diesem Artikel nur die wesentlichen Eckpunkte wiedergegeben werden können. Tagesaktuelle und weiterführende Informationen erhalten Sie unter https://www.fixkostenzuschuss.at/fkz800k/.

Stand: 04. März 2021

Bild: Drobot Dean - Fotolia.com

Roth - Die Steuerberater mit Standorten in Oberwart und Eisenstadt. Bei Fragen zu unserem Newsbereich und unseren Leistungen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

weitere News

Konjunkturpaket bringt Änderung der Liebhabereiverordnung für Vermietungen

Wie ist der Handwerkerbonus geregelt?

Wie ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz bei Reparaturdienstleistungen geregelt?

Betriebsübergaben: Erleichterungen durch das Grace-Period-Gesetz

Neue Selbständige: Energiekostenzuschuss 2023

Tipps zum Innovationsmanagement in KMU

LASSEN SIE SICH NICHTS ENTGEHEN!

Unsere Expert:innen informieren Sie über alle wichtigen Neuigkeiten.

Karriere