Coronavirus: Welche Beihilfen wurden zuletzt erweitert?

Um die Wirtschaft angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie weiterhin zu stützen, hat die Bundesregierung zuletzt eine Erweiterung der nachstehenden Corona-Beihilfen beschlossen.

Um die Wirtschaft angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie weiterhin zu stützen, hat die Bundesregierung zuletzt eine Erweiterung der nachstehenden Corona-Beihilfen beschlossen.

Erhöhter Ausfallsbonus für März und April

Um besonders betroffene Unternehmen mit mehr Liquidität auszustatten, wird der Ausfallsbonus für die Monate März und April 2021 wie folgt erhöht:

  • Statt der bisherigen 15 % können im Rahmen des Ausfallbonus nunmehr 30 % als „eigentlicher Bonus“ beantragt werden. Gemeinsam mit dem 15%igen Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss können somit 45 % des Umsatzrückgangs beantragt werden.
  • Weiters wird auch die Obergrenze für den Ausfallsbonus von € 30.000,00 auf € 50.000,00 angehoben. Dementsprechend können für März und April 2021 jeweils bis zu € 80.000,00 als Ausfallsbonus beantragt werden (€ 50.000,00 „eigentlicher Bonus“ und € 30.000,00 FKZ-Vorschuss).
  • Die Antragstellung für den erhöhten Ausfallsbonus für März 2021 erfolgt ab dem 16.4.2021 via FinanzOnline.

Weiterführende Informationen zum Ausfallsbonus erhalten Sie unter https://www.fixkostenzuschuss.at/ausfallsbonus/.

Kurzarbeitsbonus

Für Betriebe in ausgewählten Branchen, die seit November von Öffnungsbeschränkungen betroffen sind, gibt es einen neuen Kurzarbeitsbonus in Höhe von bis zu € 1.000,00. Im Rahmen dieser Förderung erhalten Arbeitgeber einen Zuschuss von bis zu € 825,00 pro beschäftigter Person, für welche der Kurarbeitsbonus beantragt wird. Die Beschäftigten selbst erhalten jeweils € 175,00 netto von ihrem Arbeitgeber als einmalige Abgeltung für ihren Einkommensverlust. Die betroffenen Branchen sind auf der Homepage des BMF angeführt und umfassen insbesondere:

  • Personenbeförderung,
  • Beherbergung,
  • Gastgewerbe,
  • Kinos,
  • Kultur,
  • Sport- und Freizeitunterricht.

Weiterführende Informationen zum Kurzarbeitsbonus erhalten Sie unter https://www.bma.gv.at/Services/News/Coronavirus/FAQ-Kurzarbeitsbonus.html.

Gastgartenförderung

Als branchenspezifische Unterstützung können Gastgärtenbetreiber im Rahmen der „Gastgärtenoffensive“ eine Investitionsprämie von 20 % für Investitionen in die Schaffung zusätzlicher oder Attratkivierung bestehender Verabreichungsplätze im Freien erhalten. Die förderbaren Kosten müssen dabei mindestens € 5.000,00 und dürfen höchstens € 100.000,00 betragen. Die Gastgartenförderung beläuft sich auf mindestens € 1.000,00 und ist mit € 20.000,00 gedeckelt. Die Abwicklung wird durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) erfolgen.

Weiterführende Informationen zur Gastgartenförderung erhalten Sie unter https://www.sichere-gastfreundschaft.at.

Hinweis

Diese Informationen sind auf dem Stand vom 26.4.2021 und können sich kurzfristig ändern. Tagesaktuelle und weiterführende Informationen erhalten Sie unter den jeweils angeführten Internetadressen.

Stand: 27. April 2021

Bild: natali_mis - stock.adobe.com

Roth - Die Steuerberater mit Standorten in Oberwart und Eisenstadt. Bei Fragen zu unserem Newsbereich und unseren Leistungen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

weitere News

Umsatzsteuer: Kann ein Vertrag eine Rechnung sein?

Sachbezug aufgrund von Zinsersparnissen ab 2024

Einkommensteuer: Änderungen bei Kirchenbeitrag und sonstigen Bezügen

Betriebskindergärten: Was hat sich bezüglich der Lohnsteuerbefreiung ab 2024…

Ist der Vorsteuerbetrag aus Anzahlungen zu berichtigen, wenn eine Leistung nicht…

Wie hoch sind die Zuverdienstgrenzen beim Kinderbetreuungsgeld in 2024?

LASSEN SIE SICH NICHTS ENTGEHEN!

Unsere Expert:innen informieren Sie über alle wichtigen Neuigkeiten.

Karriere