SOT Business Lunch: Aktuelle Tipps zum Arbeitsrecht

SOT Business Lunch: Aktuelle Tipps zum Arbeitsrecht

Gerade im Arbeitsrecht gibt es nicht nur laufend Neuerungen auf gesetzlicher Ebene, sondern auch höchstgerichtliche Entscheidungen, über die Arbeitgeber Bescheid wissen sollten. Mag. Hans Roth, Partner der SOT Süd-Ost Treuhandgruppe, hat in Zusammenarbeit mit MMag Franz J. Heidinger, LL.M., Alix Frank Rechtsanwälte GmbH, aus diesem Anlass für den traditionellen „Business Lunch“ das Thema: „Aktuelle Tipps zum Arbeitsrecht“ gewählt. „ArbeitnehmerInnen sind mitverantwortlich für den Erfolg jedes Unternehmens, daraus ergibt sich die besondere Bedeutung des Arbeitsrechts“, erklärte Roth und zeigte sich über die zahlreichen Business Lunch-Teilnehmer erfreut.

Neben den aktuellen Neuerungen aus der Judikatur der österreichischen und europäischen Höchstgerichte wurde insbesondere die Novellierung im Bereich Datenschutz diskutiert, welches nunmehr eines der heißesten Themen in der Unternehmerschaft darstellt. RA MMag Franz J. Heidinger, LL.M., Partner bei Alix Frank Rechtsanwälte, ging auf die Details ein, debattierte mit den Teilnehmern über aktuelle Probleme und gab Ratschläge, wie man sich rechtlich absichern und Problemen vorbeugen kann.

Der Fokus der Präsentation lag aber insbesondere auf dem Thema „Tipps für die Gestaltung eines Dienstvertrages“, wobei die wichtigsten Themenbereiche von der Begründung bis zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses systematisch abgehandelt wurden. MMag. Heidinger konzentrierte sich dabei auf die Schwerpunkte der richtigen Entgeltvereinbarung und -darstellung. Insbesondere wurde die immer wieder auftretende Frage „All-in-Vertrag vs. Überstundenpauschale“ und die neuesten Entwicklungen dazu erörtert.

Des Weiteren wurden von MMag. Heidinger praktische Tipps für die Gestaltung und Abwicklung einer Elternteilzeit sowie der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vorgestellt. Ergänzend weihte MMag. Heidinger das Publikum in die hochaktuelle, von Arbeitgebern aber selten aktiv behandelte Problematik des „Mobbings“ am Arbeitsplatz und der damit zusammenhängenden Rechte und Pflichten aller involvierten Parteien ein.

Abschließend wurde eine weitere sehr wichtige Gesetzesnovelle erörtert, welche eine schrittweise Angleichung der Arbeiter und der Angestellten vorsieht. Die wahrscheinlich wichtigste Veränderung, welche mit dieser Novelle ab dem 1. Jänner 2021 in Kraft tritt, ist die Angleichung bzw. Verlängerung der Kündigungsfristen der Arbeiter auf ganze 6 Wochen im Falle einer Arbeitgeberkündigung.

Im Anschluss blieb genügend Zeit, um die dargelegten Themen bei kulinarischen Köstlichkeiten zu besprechen und zu vertiefen.

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