Coronavirus – Mitarbeiterinformation

Hygiene zu Zeiten der Grippe und Corona (SARS-CoV-2)

In Betrieben mit regem Kundenkontakt ist der Arbeitgeber auf Grund seiner Fürsorgepflicht angehalten, geeignete Maßnahmen zu treffen, um seine Arbeitnehmer vor Infektionen zu schützen.

Mag. Andreas Roth wies die Mitarbeiter darauf hin, dass eine erhöhte Aufmerksamkeit auf ausreichende Hygiene, die beste Schutzmaßnahme ist und verwies auf folgende Verhaltensregeln:

Die vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zum persönlichen Schutz sowie zum Schutz anderer Personen aufgestellt wurden:

  1. Gute Handhygiene
  2. Husten- und Nies-Etikette 
  3. Einhalten eines Mindestabstandes (1-2 Meter) von krankheitsverdächtigen Personen
  4. Im Verdachtsfall zu Hause bleiben

Gute Handhygiene in 20-30 Sekunden:

  • Feuchten Sie Ihre Hände unter fließendem Wasser an, die Temperatur wählen Sie selbst.
  • Nutzen Sie ausreichend Seife, und verteilen Sie sie gründlich. ...
  • Spülen Sie die Hände unter fließendem Wasser ab.
  • Trocken Sie sich die Hände gründlich ab, es sollte kein Bereich mehr feucht sein.

Korrekte Husten- und Nies-Etikette:

  • Halten Sie beim Husten oder Niesen mindestens einen Meter Abstand von anderen Personen und drehen Sie sich weg.
  • Niesen oder husten Sie am besten in ein Einwegtaschentuch. Verwenden Sie dies nur einmal und entsorgen es anschließend in einem Mülleimer mit Deckel. Wird ein Stofftaschentuch benutzt, sollte dies anschließend bei 60°C gewaschen werden.
  • Ist kein Taschentuch griffbereit, sollten Sie sich beim Husten und Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase halten und ebenfalls sich dabei von anderen Personen abwenden.
  • Und immer gilt: Nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten gründlich die Hände waschen!

1500 Kollegen eines Düsseldorfer Steuerberatungsunternehmen sollen zu Hause bleiben, weil ein Mitarbeiter am Coronavirus erkrankt ist, informierte Mag. Andreas Roth.

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